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CSRD - Wer gehört zu den berichtspflichtigen Unternehmen?

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzt. Dieser wurde nun im November 2022 vom EU-Parlament angenommen.


In unserem Blogbeitrag haben wir Euch die grundlegenden Bestandteile aufgeführt und zeigen mögliche Handlungsschritte auf.


Rechtlicher Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Am 10.11.22 wurde die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vom EU-Parlament endgültig beschlossen. Diese Richtlinie schafft einen klaren Informationsfluss entlang der finanziellen Wertschöpfungskette und führt einen Transparenzstandard für die Berichterstattung über soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte ein.

 

Konkrete Veränderungen durch CSRD

Die CSRD erweitert den Kreis der Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen erheblich: von etwa 11.000 auf über 50.000 in ganz Europa. In Deutschland steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf ca. 15.000. Die Berichtspflicht wird gestaffelt eingeführt, beginnend mit Unternehmen, die bereits der Non-Financial Directive (NFRD) unterliegen und ab 2025 erstmals für das Berichtsjahr 2024 verpflichtet sind. Ein Jahr später folgen große Unternehmen, die nicht von der NFRD betroffen sind, und ab 2027 dann alle anderen.


Unternehmen erfüllen die erweiterte CSRD, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. 40 Millionen Euro Nettoumsatzerlös

  2. 20 Millionen Euro in der Bilanzsumme und/oder

  3. Mind. 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahres.


Der „Trickle Down Effekt“

Auch Unternehmen, die bisher nicht direkt von der Berichtspflicht betroffen sind, können durch die CSRD indirekt beeinflusst werden. Komplexe Lieferketten machen bis zu 80 % des ökologischen Fußabdrucks aus und erfordern zukünftig Berichterstattung über direkte (Scope 1 & 2) und indirekte Emissionen (Scope 3) entlang der gesamten Lieferkette.


Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle für den ökologischen Fußabdruck vieler Unternehmen. Daher müssen auch sie ihren ökologischen Einfluss messen und berichten, um eine CSRD-konforme Berichterstattung sicherzustellen. Unternehmen benötigen daher zeitnah einen Nachhaltigkeitsplan. Welche ersten Schritte können Unternehmen in Bezug auf Lieferanten unternehmen?


1. Messung des eigenen ökologischen Fußabdrucks

Durch die wissenschaftliche Methode der Lebenszyklusanalyse können Unternehmen herausfinden, welche Lieferanten den größten Einfluss auf ihren Gesamtfußabdruck haben.


2. Einholen von Informationen von Lieferanten

Unternehmen sollten Informationen über die Treibhausgasemissionen ihrer Lieferanten sammeln und gemeinsam nachhaltigere Lösungen suchen.


Wir empfehlen die Entwicklung einer dauerhaften Struktur zur Erfassung und Speicherung von Daten, um gut vorbereitet zu sein, um zu berichten und konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele abzuleiten.

 

Klingt kompliziert? Ist es eigentlich nicht! Es gibt mittlerweile Expert:innen, wie unsere Sharks, die notwendige Starthilfe geben können, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.


Bereit loszulegen oder den nächsten Schritt zu gehen? Wir freuen uns auf Eure Nachricht!

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