
Julia Reichert
Nov 24, 2022
Die CSR Directive ist nun durch das EU-Parlament beschlossene Sache. Ihr wisst nicht, ob Ihr auf dem aktuellen Stand seid? Damit Ihr den Überblick behaltet, haben wir Euch die grundlegenden Bestandteile aufgeführt, und zeigen mögliche Handlungsschritte auf.
Rechtlicher Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Die neue vorgeschlagene EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde am 10.11.22 vom EU-Parlament final beschlossen. Es wird ein Informationsfluss entlang der finanziellen Wertschöpfungskette geschaffen. Durch die CSRD wird ein Transparenzstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, der soziale und ökologische Notwendigkeiten berücksichtigt.
Konkrete Veränderungen durch CSRD
Die CSRD ist nachfolgend für die bereits bestehenden Berichtsgrundlagen und erweitert den Kreis der Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen, von ca. 11.000 auf mehr als 50.000 in Europa. In Deutschland erhöht sich die Anzahl von 550 auf ca. 15.000 berichtspflichtiger Unternehmen. Die Berichtspflicht wird gestaffelt eingeführt. So sind zunächst Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen und damit erstmals 2025 für 2024 berichtspflichtig sind. Ein Jahr später folgen große Unternehmen, die von der NFRD nicht betroffen sind, ab 2027 dann alle weiteren.
Unternehmen erfüllen die erweiterte CSRD, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Anforderungen erfüllen:
40 Millionen Euro Nettoumsatzerlös
20 Millionen Euro in der Bilanzsumme und/oder
Mind. 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahres.
Das heißt, die CSRD gilt für viele große Produktionsunternehmen. Jedoch werden auch weitere Unternehmen mit umfangreichen Wertschöpfungsketten die Auswirkungen zu spüren bekommen. Was genau meinen wir damit?
Der „Trickle Down Effekt“
Auch wenn Unternehmen bisher nicht berichtspflichtig sind, können sie durch die CSRD indirekt betroffen sein. Das liegt an komplexen Wertschöpfungsketten, welche bis zu 80% des ökologischen Fußabdrucks ausmachen. Dementsprechend müssen zukünftig zu den direkten und indirekten Emissionen aus dem eigenen Bereich (Scope 1 & 2) auch weitere Daten über die vor- und nachgelagerten Emissionen in der Lieferkette (Scope 3) berücksichtigt werden.
Bei den meisten Unternehmen machen hier die Lieferanten einen großen Teil des ökologischen Fußabdruckes aus. Damit die CSRD-konforme Berichtserstattung durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, dass auch die involvierten Lieferanten ihren ökologischen Einfluss messen und berichten. Viele Unternehmen brauchen also zeitnah einen Nachhaltigkeitsplan. Was sind erste Schritte, die in Bezug auf Lieferanten zu unternehmen sind?
1. Grundlegenden ökologischen Fußabdruck Eures Unternehmens messen.
Dies kann durch die wissenschaftliche Methode der Lebenszyklusanalyse analysiert werden. Durch die Angabe von Durchschnittswerten zeigt diese auf, welche Lieferanten am meisten an Eurem gesamten Fußabdruck beteiligt sind.
2. Informationen von Lieferanten anfragen.
Verschafft Euch einen Überblick, wie die Treibhausgasemissionen Eurer Kooperationspartner ausfallen und sucht nach gemeinsamen Möglichkeiten, die Wertschöpfung nachhaltiger zu gestalten.
Wir empfehlen Euch: Entwickelt eine dauerhafte Struktur zur Erfassung und Speicherung der Daten. So seid ihr gut vorbereitet, um berichten zu können und konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele abzuleiten.
Hört sich kompliziert an? Ist es aber eigentlich gar nicht! Es gibt mittlerweile Expert:innen, die wie unsere Sharks mit ihrer Sharkademy die notwendige Starthilfe geben können, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Bereit loszulegen oder den nächsten Schritt zu gehen? Lasst uns gemeinsam nachhaltig sein und miteinander sprechen. Wir freuen uns auf Eure Nachricht!

























